Tauchtauglichkeits-
Untersuchungen
Untersuchungen der Tauglichkeit
für das Gerätetauchen
(Gtüm Richtlinien Diplom I)
Im Rahmen der Tauchtauglichkeitsuntersuchung werden verschiedene Untersuchungen durchgeführt, darunter ein Ruhe-EKG und ein Lungenfunktionstest. Des Weiteren erfolgt eine ohrmikroskopische Untersuchung des Gehörgangs und des Trommelfells. Gegebenenfalls wird der Widerstand des Trommelfells mittels Tympanometrie überprüft. Eine orientierende Untersuchung des Gleichgewichts wird ebenfalls durchgeführt. Laboruntersuchungen sind nur selten erforderlich.
Ab dem 40. Lebensjahr ist ein Belastungs-EKG erforderlich (bitte mitbringen). Im ärztlichen Attest können etwaige Einschränkungen vermerkt werden, beispielsweise „keine Strömungs-Tauchgänge“ oder „keine dekompressionspflichtigen Tauchgänge“.
Nach einem Tauchunfall sollte die Tauchtauglichkeit immer erneut von einem Tauchmediziner beurteilt werden.
Der Zeitraum zwischen den einzelnen Untersuchungen richtet sich nach dem Lebensalter. Gemäß den Empfehlungen der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) empfiehlt sich die Untersuchung:
- einmal jährlich für Personen unter 18 Jahren
- alle 3 Jahre für Personen zwischen 18 und 39 Jahren
- ab 40 Jahren wieder jährlich
Für weitere Einzelheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!